Gute Nachrichten für Residenten und Immobilienbesitzer auf Mallorca: Die spanische Vermögens- und Erbschaftssteuer ändert sich zum Positiven. Das Balearen-Parlament führte erhebliche Steuererleichterungen für Ausländer ein, die auf Mallorca eine Immobilie erwerben wollen. Hervorzuheben sind die 100 prozentige Befreiung von der Erbschaftssteuer zwischen Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie sowie Ehegatten und weiterhin die Anhebung der Vermögenssteuerschwelle von 700.000 Euro auf 3.000.000 Euro. Beispiel: Ein Investor mit einer Immobilie im Wert von 3.500.000 Euro wird nicht mehr mit 2.800.000 Euro (3.500.000 Euro – 700.000 Euro Freibetrag) besteuert, sondern mit einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (3.500.000 Euro – 3.000.000 Euro). So würde ein ausländischer Investor, der auf einer Bemessungsgrundlage von 2.800.000 Euro besteuert wird, jährlich ca. 38.247,54 Euro zahlen, während sich die Steuer bei einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro drastisch auf ca. 2.273,76 Euro reduziert – ein Riesen- Unterschied.
Abschaffung der Erbschaftssteuer zwischen Ehemann und Ehefrau/Eltern und Kindern
Im Bereich der Erbschaftssteuer wird die 100-prozentige Steuerbefreiung zwischen Verwandten in aufsteigender und absteigender Linie sowie zwischen Ehegatten konsolidiert: 50-prozentige Befreiung zwischen Geschwistern und zwischen Onkeln und Neffen/Nichten, wenn es keine direkten Nachkommen gibt, und 25-prozentige Befreiung, wenn es direkte Nachkommen gibt.
Erhöhung des Freibetrags für die Vermögenssteuer von 700.000 Euro auf 3 Mio Euro
Das Balearen-Parlament verabschiedete vor kurzem eine wichtige Änderung des Haushaltsplans 2024, die eine entscheidende Änderung der Vermögenssteuerregelungen in der Region einleitet. Mit dieser Änderung wird insbesondere die Mindestfreibetragsgrenze von 700.000 Euro auf 3.000.000 Euro angehoben, was direkte Auswirkungen auf Investoren in der Vermögensklasse von 0 bis 3.000.000 Euro hat, die nun von dieser Steuerlast befreit sind.
Inwiefern betrifft Sie die Veränderung?
Von dieser Änderung profitieren sowohl die bisherigen Steuerpflichtigen im besagten Bereich als auch diejenigen, die die Grenze von 3.000.000 Euro überschreiten. Bisherig Steuerpflichtige profitieren nun von einer vollständigen Steuerbefreiung, während die jährliche Steuerschuld reduziert wird.
Mussten Anleger bisher ab einem Vermögen von 700.000 Euro eine Vermögensteuer befürchten, so entfällt diese Befürchtung mit der neuen Grenze bis zu einem Gesamtvermögen von 3.000.000 Euro.
Künftige Entwicklung
Die Vermögensteuer ist jährlich zum 31. Dezember eines jeden Jahres auf der Grundlage des Vermögens einer Person zu diesem Zeitpunkt zu zahlen. Zur Berechnung wird das Vermögen betrachtet und relevante Posten wie private Darlehen und Hypotheken davon abgezogen. Diese Änderung ist ein strategischer Schritt, um Anreize für Immobilieninvestitionen zu schaffen und das Vermögen in der Region zu halten.
Text von Despacho Lamas